PremuimBU Leistungen: Wenn es darauf ankommt, muss bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung alles reibungslos funktionieren. Schließlich möchten Sie schnell an Ihr Geld,
wenn Sie berufsunfähig werden. Und das wollen wir auch mit unserem einzigartigen Serviceversprechen einhalten.
Unter Premium verstehen wir daher, Sie im Leistungsfall nicht allein zu lassen. Das beginnt schon damit, dass wir Sie beim Ausfüllen des Leistungsantrags unterstützen.
Unser Serviceversprechen an Sie, zu Ihrer Premium-Vorsorge, geben wir Ihnen schriftlich mit Zertifikat. Darin sagen wir zu, im Leistungsfall folgende Servicegrundsätze einzuhalten:
Damals noch als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet. Heute gehört sie zu den leistungsstärksten Lebensversicherern in Deutschland. Bereits seit 1892
entwickelt das Unternehmen innovative Lebensversicherungsprodukte.
Heute hat der traditionsreiche Versicherer 723.000 Verträge und rund 696 Millionen Euro Beitragseinnahmen. Die Continentale bietet ein Höchstmaß an Sicherheit: Getragen vom Gedanken des
Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit investiert die Continentale konsequent in sichere Kapitalanlagen.
Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf.
Weltweiter Versicherungsschutz – ohne zeitliche Begrenzung.
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall.
Infektionsklausel für alle Berufe.
100 % Leistung bereits ab 50 %iger Berufsunfähigkeit
– auch bei Pflegebedürftigkeit und mittelschwerer Demenz.
Leistung bei voraussichtlicher BU von mehr als 6 Monaten,
rückwirkend ab Beginn und ohne Meldefrist.
Keine konkrete Verweisung bei einer Einkommensverschlechterung
von mehr als 20 % des Bruttoeinkommens.
Ausbildung, Erfahrung, soziale Wertschätzung und Einkommen
als Kriterien bei konkreter Verweisung.
Leistung auch bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen.
Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfall.
Verzicht auf eine Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen
im Leistungsfall.
Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten bei einem
Auslandsaufenthalt im Rahmen der Leistungsprüfung, wenn
eine ärztliche Untersuchung in Deutschland erforderlich ist.
Verlängerungsmöglichkeit der Versicherungs- und Leistungsdauer
entsprechend der Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze
bis max. Alter 70 – mit 12 Monaten Ausübungsfrist.
Unbegrenztes Aussetzen der Beitragsdynamik.
Beitragsstundung von 6 auf max. 24 Monate erhöht – ohne
Angabe von Gründen bei vollem Versicherungsschutz.
Erweiterung der Rückzahlungsmöglichkeiten nach einer
Beitragsstundung – Erhöhung des Beitrags, Reduzierung des
Versicherungsschutzes, Rückzahlung oder Verrechnung mit
vorhandenem Deckungskapital.
Beitragsfreistellung von bis zu 36 Monaten – Wiederinkraftsetzung
ohne erneute Risikoprüfung innerhalb von 12 Monaten.
Beitragspause oder Herabsetzung des Beitrags.
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie: Einmalig in den ersten 5 Versicherungsjahren und bis Alter 35 – ohne erneute
Risikoprüfung.
Ereignisabhängig Nachversichrungsgaranie: Bei 15 Ereignissen mit langer Ausübungsfrist von 12 Monaten und bis Alter 50 – ohne erneute Risikoprüfung.
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