Die Ursachen der Fehler: Ein Heilpraktiker hat in der Regel kein medizinisches Studium und ist kein Arzt. Natürlich besitzt er zwar medizinische Kenntnisse, aber
nur in begrenztem Umfang. Ein Fehler in der Behandlung kann ihm besonders bei komplizierten Fällen passieren, wo ihm die nötige Erfahrung oder das Wissen fehlen. Außerdem muss er sich auch die
Fehlgriffe seiner Angestellten anrechnen lassen. Unberechtigte Ansprüche und Forderungen gegen sie werden jedoch abgewehrt. Der Patient macht einen Behandlungsfehler geltend - Die Existenz ist
gefährdet Die Anschuldigung eines Patienten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, schädigt natürlich erst einmal den Ruf und das Ansehen eines Heilpraktikers. Allein dies kann ihn bereits die
Existenz kosten, falls die Patienten sich dann eine andere Praxis suchen. Eine Berufshaftpflichtversicherung nimmt dem Heilpraktiker die Prüfung der Anschuldigung ab. Ist die Forderung unberechtigt,
begleitet sie ihn durch das möglicherweise anhängige Gerichtsverfahren und sorgt für entsprechende Gutachten. Ansonsten begleicht sie die Forderung bis zur vereinbarten Deckungshöhe. Während der
Ausbildung ist ein Versicherungsschutz nicht notwendig, da Azubis wirtschaftliche Risiken nicht tragen müssen, sondern über die Praxis versichert werden.
Die Versicherung sollte sorgfältig ausgewählt werden Vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sollte der Heilpraktiker die Angebote der verschiedenen
Anbieter vergleichen. Insbesondere muss er zuerst prüfen, ob alle von ihm angebotenen Untersuchungsformen und Therapien in der jeweiligen Versicherung enthalten sind. Dann sollte er die verschiedenen
angebotenen Leistungen der Versicherung im Schadensfall vergleichen und auf eine ausreichende Höhe der Deckungssumme achten. Die Deckungshöhe sollte dabei auch der Anzahl seiner Patienten angepasst
sein. Außerdem kann es sinnvoll sein die Berufshaftpflichtversicherung um weitere Versicherungsbausteine zu ergänzen. Berechnung der Prämie und Kosten auch bei Psychotherapie und Osteopathie Die Höhe
der zu zahlenden Prämien wird bei einem Heilpraktiker unter anderem von den angebotenen Therapieformen beeinflusst. So zahlt ein Heilpraktiker, welcher Faltenunterspritzungen anbietet, erheblich
mehr. Denn bei dieser Behandlungsform ist ein größeres Risiko vorhanden. Weiteren Einfluss nimmt die Mitversicherung des Praxisinventars und privater Risiken. Praxisgemeinschaften von Heilpraktiker
dagegen erhalten meist einen Rabatt. Wobei von der Versicherung aber hier genau geprüft wird, ob es sich wirklich um eine Praxisgemeinschaft und den Patienten handelt.
Hat der Heilpraktiker sich für ein Versicherungsangebot entschieden, so sollte er unbedingt wiederholt darauf achten, welche Leistungen im Schadensfall enthalten
sind. Hier ist natürlich erst einmal wichtig, dass alle Therapieformen und Tätigkeiten des Heilpraktikers versichert sind. Aber auch Hausbesuche, Vertretungstätigkeiten von und für ihn sowie das
eigene Labor sollten versichert sein. Sollten Tätigkeiten im Ausland vorgenommen werden, muss dies ebenfalls in der Versicherung aufgeführt werden. Sehr wichtig sind natürlich auch die rechtliche
Betreuung in einem Schadensfall und ein Strafrechtschutz. Außerdem sollten alle Praxisangestellten mitversichert sein. Dies ist besonders bei der Beschäftigung von Praktikanten wichtig.
Empfehlenswerte Tarife laut Test bieten unter anderem die Continentale als Spezialversicherer im Heilwesen. Sinnvolle ergänzende Versicherungen ohne hohe Kosten und Pflicht Für die Zulassung zum
Heilpraktiker und die Absicherung der Existenz in einem Schadensfall ist selbstverständlich die Berufshaftpflichtversicherung für einen Heilpraktiker am wichtigsten. Es kann aber sinnvoll sein eine
ergänzende Versicherung abzuschließen. Besonders die Praxisinventarversicherung bietet einen weiteren sinnvollen Schutz.
Das Inventar einer Praxis hat meist einen hohen Wert und ist für die Tätigkeit des Heilpraktikers notwendig. Ein Schaden der aufgrund einer fehlenden Versicherung
und mangelnden finanziellen Rücklagen nicht sofort behoben wird, kann existenzbedrohend sein. Das sind die Vorteile der Versicherung Der Hauptvorteil einer solchen Versicherung für einen
Heilpraktiker ist natürlich, dass er frei und unbelastet arbeiten kann. Jede Anschuldigung eines Patienten kann er an seine Versicherung weiterleiten, welche ihn dann mit kompetenten und erfahren
Fachleuten betreut. Er muss sich nicht ständig um seine Existenz sorgen. Auch die Mitarbeiter der Praxis sind unbelasteter, selbstständiger und kreativer, wenn sie wissen, dass ihr Arbeitsplatz nicht
bei jedem kleinen Fehler bedroht ist. Mitarbeiter und Patienten werden mitversichert.