Continentale Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker und Physiotherapeuten

Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe KuBuS

Speziell für die Berufsgruppe der Heilberufe bietet die Continentale Sachversicherung ein umfangreiches und preisgünstiges Deckungskonzept an. 

 

Sichern Sie sich gegen Schäden in Ihrem Berufsalltag ab. Zum Beispiel bei Schäden die aus Ihrer Tätigkeit als Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Yogalehrer oder auch als Kosmetiker entstehen. Bei einem materiellen Schaden können die Forderungen gegen Sie schon sehr hoch sein. Richtig schlimm wird es aber, wenn jemand verletzt wird. Mit der Berufshaftpflichtversicherung KuBuS für Ihren Heilberuf schützen Sie sich gegen Ansprüche Dritter.

 

Welche Schäden können hierauftreten bzw. verursacht werden die dann zu einer Haftung führen. Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Sie behandeln einen Patienten und dieser klagt danach über Schmerzen oder einen nicht eingetretenen Heilungserfolg.
  • Ein Patient verletzt sich an einem Ihrer Einrichtungs-/Behandlungsgegenstände oder stürzt unglücklich über einen im Weg befindlichen Stuhl oder Hocker und bricht sich ein Gliedmaß und fällt dadurch beruflich aus.
  • Sie machen einen Hausbesuch bei einem Patienten und dabei fällt ein zur Behandlung verwendeter Gegenstand auf den Parkettboden und verursacht ein Loch.

Die Berufshaftpflicht prüft hier die Anspruchsgrundlage der Geschädigten und weist auch unbegründete
Schadensersatzansprüche notfalls auch auf dem Gerichtsweg zurück zu Ihrem Schutz.

 

Die Berufshaftpflicht der Continentale bietet 

  • Versicherungsschutz bei allen anerkannten Behandlungs- oder Heilmethoden s.g. Tätigkeitsschäden
  • Absicherung auch bei Hausbesuchen
  • Bis 10 Mio. EUR Deckungssumme für Heilpraktiker, Physiotherapeuten und für viele weiter Heilberufe möglich wie Logopäden, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Psychologen (keine Ärzte), Psychologische Berater, Heilpraktiker (eingeschränkt auf Psychotherapie), Fußpfleger/Podologen (medizinisch), Krankengymnasten, Kranken- und Altenpfleger (ohne ambulante Pflegedienste), Ernährungsberater, Masseure, Yogalehrer, Geistheiler, Feldenkrais-Lehrer, Heilpädagogen 
  • TOP Partnerkonzept für Sie und Ihre Patienten

 

Die Highlights der Contientale Berufshaftpflicht Leistungen für Heilpraktiker und Physiotherapeuten in der Übersicht:

 

  • Abhandenkommen von eingebrachten - Sachen - Wertsachen (zehnfach maximiert) der Patienten, ihrer Begleiter und Besucher
  • Abhandenkommen von Türschlüsseln, Codekarten und Transpondern Dritter, Selbstbeteiligung 100 EUR
  • Ansprüche wegen Benachteiligungen
  • Apparate (Besitz und Verwendung, soweit diese aufgrund der Aus- und Fortbildung des Versicherungsnehmers zur Durchführung von Behandlungen von ihm angewandt werden dürfen)
  • Auslandsschäden: - Weltweit: - Versicherungsfälle im Ausland durch die berufliche Tätigkeit im Inland, - Erste Hilfe-Leistungen, - Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Symposien, Messen, Märkten und Schulungskursen (Selbstbeteiligung bei Versicherungsfällen in USA/Kanada oder dort geltend gemachten Ansprüchen: 20.000 EUR) - Europa: - gelegentliche und/oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeit ohne Praxisbetrieb im europäischen Ausland 
  • Berufsausübung anlässlich von Hausbesuchen, beruflichen Veranstaltungen und Fortbildungen
  • Dozententätigkeit im Inland und glegentliche Dozententätigkeit im Ausland 
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Internetrisiko - Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten - Verletzung von Namensrechten 
  • Kleintiere (auch Hunde) für den therapeutischen Einsatz einschließlich Tierhüterrisiko 
  • Labor (Betrieb und Unterhaltung für den eigenen Bedarf) 
  • Mietsachschäden - aus Anlass von Dienst-/Geschäftsreisen - an gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs-/Abwasser - an gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten durch sonstige Ursachen (zweifach maximiert), - an gemieteten/geliehenen beweglichen Sachen, Selbstbeteiligung 250 EUR
  • Mitversicherte Personen (einschließlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht): Nicht selbstständiges/nicht freiberufliches Hilfspersonal 
  • Nachhaftung für 10 Jahre
  • Praxisübliche Nebenrisiken - z. B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko, Bauherrenhaftpflichtrisiko, Geschäftsreisen sowie Teilnahme an Kongressen, Symposien, Ausstellungen, Messen und Schulungskursen - Sonnenbänke, Kneippstände, Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken sowie Saunabäder
  • Privathaftpflichtversicherung für den/die Praxisinhaber und private Hundehalterhaftpflichtversicherung für bis zu 2 Hunde (sofern vereinbart)
  • Schulungsveranstaltungen (in eigenen und fremden Räumlichkeiten)
  • Tätigkeitsschäden: - sonstige Tätigkeitsschäden, Selbstsbeteiligung 250 EUR
  • Vertretungen - Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters - Vertretung eines vorübergend verhinderten Berufskollegen 
  • u.v.m.

Highlights Berufshaftpflicht für Heilpraktiker und Physiotherapeuten

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Leistungsübersicht zu den Tarifen KuBus TOP-Schutz / XXL und XL

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Prospekt Berufshaftpflicht Heilwesen

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Fordern Sie hier Ihren kostenlosen Ratgeber für Ihren Heilberuf an mit hilfreichen Tipps rund um das Thema Absicherung und Vorsorge wie z.Bsp.:

- Welche Haftungsrisiken bestehen in meinem Beruf
- Haftungsrisiken richtig absichern
- Wer zahlt wenn ich nicht mehr arbeiten kann
- Wie reduziere ich meine Krankheitskosten

- u.w.

 

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Die Berufshaftpflichtversicherung der Continentale für Heilpraktiker und Heilberufe 

Erfahrung! Zuverlässigkeit! Kompetenz! Berufshaftpflichtversicherung der Continentale

Heilpraktiker und auch Pysiotherapeuten und zahlreiche andere Heilberufe vertrauen der Continentale seit vielen Jahren in der Berufshaftpflichtversicherung.Die Schadensersatzforderungen können in der Regel sehr hoch sein, da die Berechnung der Schadenshöhe schwierig ist und dem Patienten seine Gesundheit natürlich viel wert ist. Eine kompetente Beratung ist dann sehr wichtig, aber auch kostspielig. 

Die Ursachen der Fehler: Ein Heilpraktiker hat in der Regel kein medizinisches Studium und ist kein Arzt. Natürlich besitzt er zwar medizinische Kenntnisse, aber nur in begrenztem Umfang. Ein Fehler in der Behandlung kann ihm besonders bei komplizierten Fällen passieren, wo ihm die nötige Erfahrung oder das Wissen fehlen. Außerdem muss er sich auch die Fehlgriffe seiner Angestellten anrechnen lassen. Unberechtigte Ansprüche und Forderungen gegen sie werden jedoch abgewehrt. Der Patient macht einen Behandlungsfehler geltend - Die Existenz ist gefährdet Die Anschuldigung eines Patienten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, schädigt natürlich erst einmal den Ruf und das Ansehen eines Heilpraktikers. Allein dies kann ihn bereits die Existenz kosten, falls die Patienten sich dann eine andere Praxis suchen. Eine Berufshaftpflichtversicherung nimmt dem Heilpraktiker die Prüfung der Anschuldigung ab. Ist die Forderung unberechtigt, begleitet sie ihn durch das möglicherweise anhängige Gerichtsverfahren und sorgt für entsprechende Gutachten. Ansonsten begleicht sie die Forderung bis zur vereinbarten Deckungshöhe. Während der Ausbildung ist ein Versicherungsschutz nicht notwendig, da Azubis wirtschaftliche Risiken nicht tragen müssen, sondern über die Praxis versichert werden.

 

Die Versicherung sollte sorgfältig ausgewählt werden Vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sollte der Heilpraktiker die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen. Insbesondere muss er zuerst prüfen, ob alle von ihm angebotenen Untersuchungsformen und Therapien in der jeweiligen Versicherung enthalten sind. Dann sollte er die verschiedenen angebotenen Leistungen der Versicherung im Schadensfall vergleichen und auf eine ausreichende Höhe der Deckungssumme achten. Die Deckungshöhe sollte dabei auch der Anzahl seiner Patienten angepasst sein. Außerdem kann es sinnvoll sein die Berufshaftpflichtversicherung um weitere Versicherungsbausteine zu ergänzen. Berechnung der Prämie und Kosten auch bei Psychotherapie und Osteopathie Die Höhe der zu zahlenden Prämien wird bei einem Heilpraktiker unter anderem von den angebotenen Therapieformen beeinflusst. So zahlt ein Heilpraktiker, welcher Faltenunterspritzungen anbietet, erheblich mehr. Denn bei dieser Behandlungsform ist ein größeres Risiko vorhanden. Weiteren Einfluss nimmt die Mitversicherung des Praxisinventars und privater Risiken. Praxisgemeinschaften von Heilpraktiker dagegen erhalten meist einen Rabatt. Wobei von der Versicherung aber hier genau geprüft wird, ob es sich wirklich um eine Praxisgemeinschaft und den Patienten handelt.

 

Hat der Heilpraktiker sich für ein Versicherungsangebot entschieden, so sollte er unbedingt wiederholt darauf achten, welche Leistungen im Schadensfall enthalten sind. Hier ist natürlich erst einmal wichtig, dass alle Therapieformen und Tätigkeiten des Heilpraktikers versichert sind. Aber auch Hausbesuche, Vertretungstätigkeiten von und für ihn sowie das eigene Labor sollten versichert sein. Sollten Tätigkeiten im Ausland vorgenommen werden, muss dies ebenfalls in der Versicherung aufgeführt werden. Sehr wichtig sind natürlich auch die rechtliche Betreuung in einem Schadensfall und ein Strafrechtschutz. Außerdem sollten alle Praxisangestellten mitversichert sein. Dies ist besonders bei der Beschäftigung von Praktikanten wichtig. Empfehlenswerte Tarife laut Test bieten unter anderem die Continentale als Spezialversicherer im Heilwesen. Sinnvolle ergänzende Versicherungen ohne hohe Kosten und Pflicht Für die Zulassung zum Heilpraktiker und die Absicherung der Existenz in einem Schadensfall ist selbstverständlich die Berufshaftpflichtversicherung für einen Heilpraktiker am wichtigsten. Es kann aber sinnvoll sein eine ergänzende Versicherung abzuschließen. Besonders die Praxisinventarversicherung bietet einen weiteren sinnvollen Schutz.

 

Das Inventar einer Praxis hat meist einen hohen Wert und ist für die Tätigkeit des Heilpraktikers notwendig. Ein Schaden der aufgrund einer fehlenden Versicherung und mangelnden finanziellen Rücklagen nicht sofort behoben wird, kann existenzbedrohend sein. Das sind die Vorteile der Versicherung Der Hauptvorteil einer solchen Versicherung für einen Heilpraktiker ist natürlich, dass er frei und unbelastet arbeiten kann. Jede Anschuldigung eines Patienten kann er an seine Versicherung weiterleiten, welche ihn dann mit kompetenten und erfahren Fachleuten betreut. Er muss sich nicht ständig um seine Existenz sorgen. Auch die Mitarbeiter der Praxis sind unbelasteter, selbstständiger und kreativer, wenn sie wissen, dass ihr Arbeitsplatz nicht bei jedem kleinen Fehler bedroht ist. Mitarbeiter und Patienten werden mitversichert. 

Continentale Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker und Physiotherapeuten

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