Die Leistungen in den einzelnen Bereichen der Krankenzusatzversicherung der Continentale für gesetzlich Versicherte (gKV) in der Übersicht.
Die Leistungen sind nach dem Bausteinprinzip konzipiert und miteinander kombinierbar:
Die ambluante Zusatzabsicherung bei Krankheit umfasst Leistungen wie:
- Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heilmittel
- Ambulante Krankentransporte, Krankenhausaufenthalte, Krankenhaustransporte
- Rehamaßnahmen, Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen
- garantierte Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit
- Sehhilfen bei Anrechnung der GKV-Leistung je Verordnung bis zu 150 Euro
- Sehhilfen ohne eine GKV-Leistung je Kalenderjahr bis zu 200 Euro
- Vorsorgeuntersuchungen je Kalenderjahr bis zu 150 Euro
- Naturheilverfahren gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) plus zusätzliche Verfahren gemäß Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren bis zum Mindestsatz GebüH
- Arzneimittel bei Naturheilverfahren
oder auch als stionänre Zusatzabsicherung im Krankenhaus
- Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses entstehen
-
Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage - ambulante/stationäre Heilbehandlung - schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnersatzreparatur - medizinisch notwendiger
Rücktransport
- Kosten für Wahlleistungen (Ein oder Zwei Bett-Zimmer, freie Arztwahl, ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze GOÄ/GOZ)
- Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus
-
Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf - Zwei-Bett-Zimmer / Ein-Bett-Zimmer Unterbringung bis 40 Euro/Tag
-
Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht
auf Chefarztbehandlung bis 50 Euro/Tag
-
Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses
entstehen
oder im Zahnbereich mit einer
Zahnzusatzversorgung
- Gesetzliche Regelversorgung
- Zahnersatz (unter Anrechnung der GKV-Vorleistung) bis zu 75 oder sogar 90%
- Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung (bis zum Alter von 18 Jahren) je Kalenderjahr bis zu 80 Euro
- Kosten für dentin-adhäsive Füllungen unter Anrechnung der GKV-Leistungen
- Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen (sofern die GKV nicht leistet)
Die Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Die Lücken in der GKV im Überblick:
Welche Lücken bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erfahren Sie für welche Leistungen Sie selbst aufkommen müssen bzw. Zuzahlungen leisten müssen bei:
- Arzeimittel Zuzahlung i.d.R. 10 % des Abgabepreises pro Arzenei- und Verbandmittelmid. 5 Euro max. 10 Euro
- Hilfsmittel Zuzahlung i.d.R. 10 der Kosten pro Hilfsmittel mind. 5 Euro max. 10 Euro
- Heilmittel Zuzahlung 10 % der Kosten je Einzelleistung sowie 10 Euro jer Verordnung
- Sehhilfen keinen Zusschuss der GKV für Brillengestelle. Bei Gläser und und Kontaktlinsen Zuzahlung nur bei starker Fehlsichtigkeit
- Naturheilverfahren keine Erstattung bei Heilpraktikerleistung für durchgeführte Naturheilverfahren, bei Ärzten nur eingeschränkt
- Impfungen werden nur für bestimmte Impfungen übernommen, keine Leistung bei Auslandsreise etc.
- Krankentransport Zuzahlung für 10 % der Kosten pro Fahrt mind 5 Euro max. 10 Euro
- Reha-Maßnahmen Zuzahlung bei Rehabilitations- sowie Vater/Mutter-Kind-Maßnahme pro Tag 10 Euro
- Auslandsreisen nur eigeschränkter Schutz bei Auslandsaufenthalt und keinen Anspruch auf Rücktransport
- Freie Krankenhauswahl beseht kein Anspruch, nur Einweisung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus
- Stationäre Zuzahlung pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage einer stationären Behandlung 10 Euro pro Tag (max 280 Euro)
- Krankenhausbehandlung besteht keine Anspruch auf freie Arztwahl und auch nicht bei durchgeführten ambulanten OP´s
- stationäre Unterbringung nur im Mehr-Bett-Zimmer ohne Anspruch auf privatärztliche Behandlung
- Zahnersatz nur notwendiger Zahersatzzuzahlung von 50 % der Kosten einer einfachen Regelversorgung (bei 5- jähriger Vorsorge 60 % und bei 10-jähriger Vorsorge 65 %)
- Kieferorthopädie nur bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellung eine kieferorthopädischen Standardbehandlung in der Regel nur beis zum 18.ten Lebensjahr
- Zahnprophylaxe i.d.R. keie Kostenerstattung für eine prafessionelle Zahnreinigung
- Fissurenversiegelung i.d.R. keine Kostenerstattung für - nur bei Kindern bei hinteren Backenzähne aber nicht für Milchzähne
- Zahnbehandlung keine Leistung bei dentin-adhäsive Füllungen und Wurzelkanal- sowie Paradontosebehandlungen
Einzelne Leistungen können je nach Krankenkasse in der Zuzahlung variieren, bieten jedoch alle die gleichen gesetzich vorgeschriebenen Leistungen.
Private Zusatzversicherung | Zahnzusatzversicherung & mehr
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Die Continentale | private Krankenzusatzversicherung
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Zahnzusatzversicherung – Versicherungsanspruch über die Grundversorgung hinaus
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nicht länger aus eigener Tasche bezahlt oder gar völlig entbehrt werden, wenn Sie sich für eine private Zusatzkrankenversicherung bei der Continentale entscheiden. Die private
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Private Zusatzversicherung bei stationären Krankenhausaufenthalten
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Versicherungsschutz und dessen Umfang bei stationären Krankenhausaufenthalten. Erheben Sie Anspruch auf eine Behandlung vom Chefarzt und auf ein Ein-Bett-Zimmer, die private Krankenzusatzversicherung
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Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse enden. Beispielsweise bietet Ihnen die private Krankenzusatzversicherung stationäre Ergänzungen wie ärztliche Leistungen über die Hochsätze hinaus im
Krankenhaus Ihrer Wahl und leistet Krankenhaustagegeld.
Private Krankenzusatzversicherung - Absicherung individuell zugeschnitten
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