Die Leistungsbeschreibungen der Tarife sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit
Tarifbedingungen).
Die Leistungen zur privaten Krankenzusatzversicherung für Heilpraktiker
Im Vergleich von Heilpraktikerversicherungen schneiden die Tarife CEK- plus und CEB-plus sehr gut ab. Die Pluspunkte der Continentale Heilpraktiker
Zusatzversicherung sind die umfangreichen Leistungen ohne Summenbegrenzung bei Naturheilverfahren bis zu den Mindestsätzen der GebüH.
Im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz werden in der Regel keine Heilpraktikerleistungen übernommen, außer eventuell bei speziellen Wahltarifen. Daher wird auch
von der gesetzlichen Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Homöopathie oder Naturheilkunde als Ergänzung angeraten.
Eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker macht dann Sinn, wenn Sie alternativen Heilmethoden aufgeschlossen sind und auch den Rat und die Behandlung von
Heilpraktiker in Betracht ziehen.
Auch werden in den Continentale Krankenzusatzversicherungen für Heilpraktiker Zuzahlungen für Arzneimittel und Heilmittel übernommen. Der Tarif CEK leistet
außerdem noch ein paar Mehrleistungen im Bereich Zuzahlung von Hilfsmittel, Rehabilitation sowie bei Mutter-Kind-Maßnahmen. Auch sind die Erstattungssätze bei Naturheilverfahren höher, bis zu
80%, als beim kleineren Bruder CEB-plus, hier sind es 50 % wenn die gKV nicht vorleistet. Wenn Sie die gesetzliche Krankenkasse eine Leistung dazu erbingen sollte, werden in beiden Tarifen 100 %
geleistet.
Arzneimittel für Naturheilverfahren werden ebenfalls erstattet. Hier gibt es beim Tarif CEB-plus die
Obergrenze pro Kalenderjahr von 100 Euro und beim Tarif CEK-plus von 150 Euro.
Weitere Leistungen
- wie Brillen und Kontaktlinsen
- ambulante Krankentransporte
- Auslandsreiseschutz für 42 Tage
- Freie Krankenhauswahl innerhalb Deutschlands
- Stationäre Zuzahlungen pro Tag eines Krankenhausaufenthalts
sind ebenfalls in beiden Tarifen enthalten.
Ein großes Plus ist die garantierte Pauschalleistung, die Ihnen bei Leistungsfreiheit, d.h. wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Erstattung einreichen, bis einem halben
Jahresbeitrag wieder zurückgezahlt bekommen. Somit sorgen Sie vor und bekommen Ihr Geld zurück, wenn Sie Ihre Zusatzversicherung für Heilpraktiker nicht in Anspruch genommen haben.
Wartezeit bei einer Heilpraktiker Zusatzversicherung
Bevor Sie nach Abschluss einer geeigneten Heilpraktikerversicherung einen Heilpraktiker aussuchen, beachten Sie die Warteeziten Ihrens Vertrages. Die Wartezeit für eine Heilpraktikerleistung ist
im allgemeinen drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei Unfällen. Die Wartezeit kann auf besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand
bei Beantragung der Zusatzversicherung für Heilpraktiker vorgelegt wird. Besondere Wartezeiten von acht Monaten gelten nur für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Diese
Leistungen sind jedoch in einer Heilpraktiker Versicherung im Vergleich nicht enthalten.
Generell gilt: Aus der Erfahrung übernehmen Heilpraktikerversicherungen die Behandlungskosten meist nicht vollständig, sondern nur anteilig – üblich ist ein Anteil von bis zu achtzig Prozent.
Zudem gibt es in der Regel Obergrenzen für die jährliche Erstattung. Doch Vorsicht: Wenn Sie beim Monatsbeitrag sparen wollen und sich für einen sehr günstigen Tarif entscheiden, kann es sein, dass
ein geringerer Anteil der Behandlungskosten übernommen wird oder die maximale jährliche Kostenübernahme deutlich unter der von teureren Tarifen liegt. Sie sollten also am besten bereits im Vorfeld
überschlagen, wie viel die gewünschten Heilverfahren kosten, um abschätzen zu können, ob sich ein günstiger Tarif für Sie lohnt oder Sie letztendlich draufzahlen müssen. Preisgestaltung bei
Heilpraktikern Heilpraktiker können ihre Preise weitgehend selbst festlegen. Es gibt zwar ein Gebührenverzeichnis, an dem sich Behandelnde orientieren sollen und das auch oft Versicherungen als
Berechnungsgrundlage heranziehen. Die tatsächlichen Behandlungskosten weichen aber meist davon ab. Weisen Sie den Heilpraktiker darauf hin, dass Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, damit
er alle nötigen Angaben detailliert auf der Rechnung vermerkt. Sie können diese dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Falls Sie unsicher sind, ob oder bis zu welcher Höhe Ihre Police die Kosten für
Heilpraktikerbehandlung übernimmt, sollten Sie vorab Ihren Ansprechpartner bei der Versicherungsgesellschaft kontaktieren.