Die Leistungsbeschreibungen der Tarife sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit
Tarifbedingungen).
Ihre KomfortVorsorge CEZK - für Zahnersatz
Für Zahnersatz und Implantate:
- 75 % Erstattung der privatzahnärztlichen Versorgung inkl. Inlays
- maximal vier Implantate je Kiefer, Augmentation und Funktionsdiagnostik (Leistungsstaffel in den ersten vier Kalenderjahren, entfällt bei Unfällen);
- Erfolgt keine GKV-Vorleistung, werden als fiktive gesetzliche Leistung 35 Prozent der erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Ihre ProfiVorsorge CEZP - für Zahnbehandlung und Zahnersatz
Für Zahnbehandlung, Zahnerhalt, Zahnersatz und Prophylaxe:
- Privatzahnärztliche Versorgung, Funktionsdiagnostik, Augmentation(Knochenaufbau für Implantate) inkl. GKV-Vorleistung
- mit ununterbrochener mindestens 5-jähriger Vorsorge bis zu 90 Prozent
- ohne ununterbrochener mindestens 5-jähriger Vorsorge bis zu 80 Prozent
- Leistungsstaffel in den ersten vier Kalenderjahren (entfällt bei Unfällen)
- maximal sechs Implantate je Kiefer, Augmentation und Funktionsdiagnostik
- Erfolgt keine GKV-Vorleistung, werden als fiktive gesetzliche Leistung 40 - 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung (bis zum Alter von 18 Jahren) je Kalenderjahr bis zu 80 Euro
- Kosten für dentin-adhäsive Füllungen unter Anrechnung der GKV-Leistungen
- Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen (sofern die GKV nicht leistet)
Ihre ExkluisivVorsorge CEZE - für Zahnbehandlung und Zahnersatz und mehr
Für Zahnbehandlung, Zahnerhalt, Zahnersatz, Prophylaxe und EXTRAS wie
Aufbissschiene, Schmerzlinderung etc.
- 100 % Privatzahnärztliche Versorgung, Funktionsdiagnostik, Augmentation(Knochenaufbau für Implantate) inkl. GKV-Vorleistung
- unbegrenzte Implantate je Kiefer, Augmentation und Funktionsdiagnostik
- Erfolgt keine GKV-Vorleistung, werden als fiktive gesetzliche Leistung 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung (bis zum Alter von 18 Jahren) je Kalenderjahr bis zu 250 Euro
- Kosten für dentin-adhäsive Füllungen unter Anrechnung der GKV-Leistungen
- Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen sowie Aufbisschienen (Bei Anspruch aus gKV werden diese angerechnet)
- Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (Narkose, Akkupunktur, Hypnose etc.)
Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der
Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Musterbedingungen, Tarif mit Tarifbedingungen).
Günstige Zahnzusatzversicherung als sinnvoller Ergänzungsschutz
Günstige Beiträge sichern: Junge Menschen zahlen geringere Beiträge und können sich so dauerhaft günstigen Schutz frühzeitig sichern. Zahnzusatzversicherung im Vergleich: Wenn ich das Geld spare,
fahre ich besser „Ich spare das Geld einfach, dann habe ich im Notfall etwas auf der hohen Kante! “. Dieses Argument hört man oft, wenn es um eine Zahnzusatzversicherung und die damit verbundenen
Kosten geht. Tatsache ist: Viele wollen zwar sparen, aber dann kommt plötzlich der Urlaub oder das kaputte Auto oder die neue Waschmaschine oder, oder, oder – und das Angesparte wird angegriffen.
Aber auch dann, wenn Sie diszipliniert bleiben: Wer spart, statt sich zu versichern, wettet bestenfalls auf eine gute Gesundheit. Und wenn die Wette schiefgeht, wird’s teuer!
Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Das sind die Vorteile Ein strahlendes Lächeln ist keine Frage des Geldes sind nach Wunsch gibt keine Beschränkung auf Zahnbehandlungen werden erstattet.
Es gibt hochwertigen Zahnersatz ohne Einschränkungen. Die Zahnversicherung auf Privatarztniveau der Continentale bietet außerdem aufgrund Altersrückstellung dauerhaft günstige Beiträge. Die
Kostenerstattung bei Zahnersatz und Inlays ist hier bis 90 % inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese zahlt gar nicht dazu bei einer Zahnreinigung oder nur eine Pauschalleistung
bei Zahnersatz. Daher macht eine privaten Zahnversicherung durchaus Sinn auch wenn die Zähne gesund sind und momentan kein Zahnersatz – Zahnzusatzversicherung benötigt wird.
Je weniger Sorgen man mit seinen Zähnen hat, umso weniger mag man sich mit einer Zahnzusatzversicherung beschäftigen – nachvollziehbar. Aber wir fühlen
uns auch gesund, wenn wir eine Risikolebensversicherung abschließen, um auf das Unerwartete vorbereitet zu sein. Und wir sichern uns gegen Berufsunfähigkeit ab, obwohl es uns nie besser ging. Eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, auch wenn man heute gesunde Zähne hat, ist die gleiche
Vernunft-Entscheidung – getroffen im Bewusstsein, dass morgen alles anders aussehen kann: Sie beißen auf etwas Hartes und brechen sich einen Schneidezahn ab – die Kassenversorgung wird Ihnen dann bei
Ihrem guten Gebiss wohl kaum reichen. Sie bekommen Parodontitis und drohen, Zähne zu verlieren – die Zahnzusatzversorgung erlaubt eine erstklassige Behandlung, mit der Sie die Probleme schnell in den
Griff bekommen. Eine plötzlich auftretende Wurzelentzündung droht mit einem „toten Zahn“ oder gar Zahnverlust zu enden – die Kasse trägt die Behandlungskosten nicht. Die Zahnzusatzversicherung ist
sinnvoll, weil Sie mit einer schnellen Wurzelbehandlung die Folgen eingrenzen.
Eine Zahnzusatzversicherung erst im Alter abschließen?
Der Wunsch nach einer Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz und einer Behandlung auf Privatarztniveau beim Zahnarzt ist nicht unbedingt eine Frage des
Alters. Auch jüngere Menschen wünschen sich diese Vorteile durchaus. Bedenken Sie dabei aber auch die folgenden Aspekte: Das Alter an sich wird dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht im
Wege stehen – Vorerkrankungen und fehlende Zähne sowie angeratene Zahnbehandlungen aber schon. Kurzum: Wer zu lange wartet, ist vielleicht gar nicht mehr versicherbar. Beiträge steigen: Je nach
Einstiegsalter sind die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung gestaffelt – wer länger wartet, zahlt deutlich mehr. Zudem ist es bei einem Abschluss im Alter nicht mehr möglich, ausreichende
Rückstellungen beachten. Je nach Tarif können die Leistungen in den ersten Jahren der Höhe nach begrenzt sein – denken Sie daran, wenn Sie später in eine Zahnzusatzversicherung einsteigen.
Zur Regelung der Kostenübernahme benötigen Sie vor Beginn der Behandlung von Ihrem Zahnarzt einen Heil-und Kostenplan (HKP) der an Ihre gesetzliche
Krankenkasse und private Krankenversicherung zur Erstattung weitergeleitet wird. Der Heil- und Kostenplan gibt einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Ausgaben für die gesamte
Behandlung.
Arten von Zusatzversicherungen für die Zähne
Während eine Zahnersatzversicherung lediglich die Kosten für Zahnersatz (z.B. Prothesen, Kronen oder Brücken) abdeckt, werden im Rahmen einer
Zahnzusatzversicherung auch andere Kosten einer Zahnbehandlung übernommen wie z.Bsp. die professionelle Zahnreinigung (Zahnprophylaxe) oder auch eine Paradontose-Behandlung. Wer die finanzielle
Belastung bei gleichzeitiger größtmöglicher Auswahl unter den verschiedenen Behandlungsmethoden weitestgehend gering halten möchte, für den lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Diese Entscheidung sollte jedoch möglichst frühzeitig getroffen werden, denn nach dem Auftreten eines Versicherungsfalls ist eine Aufnahme durch die Versicherung häufig nur noch unter erschwerten
Bedingungen möglich.
Wann leistet eine Zahnzusatzversicherung
Während der Wartezeit für Anspruch auf Zahnersatz, in der Regel bis zu acht Monate, hat man keinerlei Anspruch auf Kostenübernahme durch den Versicherer und bei einer Zahnbehandlung sind in der
Regel drei Monate Wartezeit einzuhalten. In den ersten Jahren werden Behandlungen / Zahnersatz nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze gezahlt innerhalb einer Zahnstaffelung. Vor allem die Erstattung
von reinen privaten Behandlungen sollte grosszügig geregelt sein, denn diese sind finanziell immer besonders aufwendig. Ebenso sollten Behandlungen, an denen die gesetzlichen Krankenkassen beteiligt
sind, geregelt sein. Sind bereits vor Vertragsabschluss Zahnbehandlungen geplant oder bekannt werden diese meist nicht mitversichert.
Warum ist das Bonusheft wichtig
Das Bonusheft verringert den Eigenanteil zum Zahnersatz. Einmal jährlich ist die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt fällig und wer regelmäßig seinen Termin wahrnimmt, kann seinen Eigenanteil für
den Zahnersatz reduzieren. Ohne Stempel im Bonusheft zahlt die Krankenkasse nur fünfzig Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung, wenn Sie fünf Jahre ohne Unterbrechung vorgesorgt haben, steigt
die Kostenübernahme auf sechzig % und ab zehn Jahre sogar auf fünfundsechzig %. Bei Patienten mit einem geringen Einkommen gilt die Härtefallregelung und der Festzuschuss wird verdoppelt, damit
mindestens die Regelversorgung sicher gestellt ist. Wird die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt versäumt, verlieren Sie den gesamten Anspruch und müssen von vorne beginnen. Haben Sie das Bonusheft
lediglich vergessen, können Sie den Stempel in der Zahnarztpraxis nachtragen lassen. Der Tarif CEZP leistet bei regelmäßiger Vorsorge und lückenlosen Führen des Bonusheftes von mindestens 5 Jahren
90% im Zahnersatz.