Die Vollversicherungstarife der Continentale haben den Erfolgsfaktor Wirtschaftlichkeit gemeinsam. Die attraktiven Rückerattungsmodelle und das Preis-Leistungsverhältnis zeichnet die PKV Tarife aus und sind bei den Kunden sehr beliebt.
Die Continentale belohnt Ihre Kunden durch wirtschaftlichen Verhaltens mit bis zu sechs Monatbeiträgen (6 MB) jährlich in der Rückerstattung oder in der Pauschlleistung (PLG) von bis zu 2640 Euro. In den Beihilfetarifen wie dem Tarif Comfort-B werden bis zu 5 Monatsbeiträge im Jahr zurück erstattet.
Die Rückerstattung der Beiträge wird einmal als garantierte Beitragsrückerstattung dem Kuden über die allgemeinen Versicherungsbedingungen und einmal als erfolgsabhängige Beitragsrückstattung über die Mitlgiedervertreterversammlung dem Versicherten zugesprochen.
Die garantierte Beitragsrückerstattung
In bestimmten Tarifen haben Versicherungsnehmer nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie dem Tarif Premium, Comfort-U und Economy-U einen vertraglich garantierten Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung oder z.Bsp. nach Tarif Business Anspruch auf Pauschalleistung, wenn sie keine Leistungen für das jeweilige Geschäftsjahr beantragen. Die Auszahlung erfolgt immer garantiert und unabhängig vom Geschäftsergebnis.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückstattung
„Erfolgsabhängig“ bedeutet hier, dass die Continentale die Versicherungsnehmer mit einer Beitragsrückerstattung an den Überschüssen des Unternehmens beteiligt, wenn keine Leistung zur Abrechnung vom Versicherten eingereicht wurde. Die Continentale Krankenversicherung ist ein VersicherungsVerein auf Gegenseitigkeit, d.h. die Überschüsse werdene nicht an Aktionäre in Form von Dividenden ausgeschüttet, sondern kommen den Versicherten direkt zugute.
Unser Tipp für Ihre Beitragsrückerstattung
Sammeln Sie Ihre Rechnungen über das gesamte Jahr und entscheiden Sie am Ende, was sich für Sie mehr lohnt.
-- Rechnungen einreichen und Leistungen abrechnen, wenn die Rechnungsbeträge überhalb der zu erwartenden Rückersattung im Folgejahr liegt oder
-- Rechnungen nicht einreichen und Beiträge zurückbekommen, wenn Sie Ausgaben für Arztrechnungen unterhalb der zu erwartenden Rückerstattung im Folgejahr liegt.
Hinweis zum Bürgerentlastungsgesetz
Beiträge zur Krankenversicherung können als Sonderausgaben die Steuerlast reduzieren. Beitragsrückerstattungen mindern jedoch den berücksichtigungsfähigen Sonderausgabenbetrag. Die
Beitragsrückerstattung bleibt dennoch sinnvoll, da sie in vielen Fällen die bessere Alternative zur Kostenerstattung ist. Bei Detailfragen empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu
wenden.
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